Gemäß §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und der §§ 15, 16 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit den §§ 7 und 11 der Satzung des Zweckverbandes Brennender Berg wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt:
| 1. | im Ergebnishaushalt mit |
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| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 33.275,00 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 34.828,00 € |
| dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -1.533,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt mit |
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| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit | 0,00 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Die von den Verbandsmitgliedern zu entrichtende Umlage beträgt für das Haushaltsjahr 2024 33.175,00 €.
Aufgrund der Veröffentlichung des Statistischen Amtes des Saarlandes belaufen sich die Einwohnerzahlen zum 31.12.2022
| der Stadt Sulzbach auf | 16.353 Personen, |
| des Stadtbezirks Dudweiler auf | 27.725 Personen. |
| Die Umlage beträgt somit für | |
| die Stadt Sulzbach/Saar | 7.555,00 €, |
| den Stadtbezirk Dudweiler | 12.810,00 €, |
| das Saarland | 12.810,00 €, |
| insgesamt: | 33.175,00 €. |