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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Brennender Berg

Gemäß §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und der §§ 15, 16 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit den §§ 7 und 11 der Satzung des Zweckverbandes Brennender Berg wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt:

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

33.275,00 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

34.828,00 €

dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-1.533,00 €

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit

0,00 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Die von den Verbandsmitgliedern zu entrichtende Umlage beträgt für das Haushaltsjahr 2024 33.175,00 €.

Aufgrund der Veröffentlichung des Statistischen Amtes des Saarlandes belaufen sich die Einwohnerzahlen zum 31.12.2022

der Stadt Sulzbach auf

16.353 Personen,

des Stadtbezirks Dudweiler auf

27.725 Personen.

Die Umlage beträgt somit für

die Stadt Sulzbach/Saar

7.555,00 €,

den Stadtbezirk Dudweiler

12.810,00 €,

das Saarland

12.810,00 €,

insgesamt:

33.175,00 €.

Sulzbach/Saar, den 14.12.2023
Der Verbandsvorsteher
Michael Adam