Für den Schiedsbezirk „Sulzbach-Mitte und Neuweiler“ ist das Schiedsamt neu zu besetzen. Das Schiedsamt ist zuständig bei strafrechtlichen Privatklageverfahren und bei Beleidigung, leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses.
Die Bewerber/innen um dieses Ehrenamt sollten zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und in dem Schiedsbezirk wohnen. Die Schiedsperson sollte über Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen.
Die Schiedsperson wird vom Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung und Vereidigung durch das Amtsgericht Saarbrücken. Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederwahl möglich.
Formlose Bewerbungen mit Angabe von:
• Name,
• Anschrift,
• Alter,
• Beruf und
• kurzer Begründung des Interesses an der Übernahme des Schiedsamtes,
sind bis zum 09. August 2026 zu richten an:
Stadtverwaltung Sulzbach/Saar
Personalabteilung
Sulzbachtalstr.81,
66280 Sulzbach/Saar.
Interessierte Bürger können sich bei Fragen an Herrn Andreas Michaelis, Tel.: 06897 / 508-122 wenden.
Sulzbach/Saar, 22. Juni 2026