Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar am 07.07.2022 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Stadt Sulzbach/Saar über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 29. Juni 1995 wird wie folgt geändert:
§ 3
Gebühren
erhält folgende Fassung:
Die Straßenreinigungsgebühr für den bei der Stadt verbleibenden Winterdienst (Schneeräumung auf den Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage, sowie die Bestreuung der Fahrbahnen mit abstumpfenden Mitteln bei Schnee- und Eisglätte) beträgt 0,83 € je m/pro Jahr.
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.