"Grundsteuer-Erklärung - leicht gemacht", das war der Titel eines Vortrages bei der Volkshochschule Sulzbach im vergangenen Herbst. Mit der Verlängerung der Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung bis zum 31. Januar 2023 war aber dann der Druck weg, sich noch umgehend der ungeliebt-schwierigen Aufgabe zu widmen. Am 24. Januar - eine Woche vor Auslaufen der neuen Abgabefrist - informiert der Diplom-Betriebswirt Wolfgang Willems neuerlich über die Möglichkeiten, mit dem Elster-Programm der Finanzverwaltung seiner Bürgerpflicht nachzukommen. Der Vortrag startet um 18 Uhr im Salzbrunnenhaus.
Nach wie vor sind viele Immobilien-Eigentümer ihrer Pflicht nicht nachgekommen, ihre Daten der Finanzverwaltung zu melden. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Steuern gingen bislang mit knapp 16 Millionen Erklärungen erst 44 Prozent der notwendigen Grundsteuer-Erklärungen elektronisch bei den Finanzämtern ein. Willems, der seine eigene Grundsteuer-Erklärung fristgerecht einreichte, hat inzwischen sogar schon seinen Bescheid über den Grundsteuerwert bekommen. Dazu wird ausführlichst die Berechnung dargestellt, die - so Willems - umgehend mit dem bisherigen Grundsteuermessbetrag zu vergleichen ist, mit dem die Gemeinde über den Hebesatz die zu zahlende Grundsteuer berechnet. Bis zum tatsächlichen Einsatz der neuen Werte 2025 müssen die Kommunen nach Vorstellung der Regierung ihre Hebesätze drastisch reduzieren, da nach dem Gesetz die jetzt marktgerechte Immobilien-Bewertung ansonsten dazu führte, dass sich die Grundsteuer-Belastung der Bürger deutlich erhöhen würde.
"Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Grundsteuer-Erklärung kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden", wird gewarnt, aber Willems ist der Meinung, dass "eine leichte Verspätung" vom Finanzamt geduldet wird, da die Bearbeitung der eingehenden Daten auch bei der Finanzverwaltung Zeit braucht. Allerdings weist Willems darauf hin, dass bei einer Nichtabgabe der Erklärung das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen kann. "Man wird nicht umhin kommen, sich dieser Arbeit zu widmen!"
Die Elster-Schulung zur Grundsteuer-Erklärung dauert zwei Stunden und kostet 4,- €. Um ausreichend Plätze vorzubereiten - die Besucher können Laptop oder Tablet mitbringen - wird um eine
Anmeldung bei der VHS Sulzbach gebeten: e-Mail: info@vhs-sulzbach.de / Telefon: 06897 - 508 500.
Für den Einsatz der Elster-Software empfiehlt Willems die umgehende Anmeldung im Elster-Portal: www.elster.de. Mit der steuerlichen Identifikationsnummer ist ein Benutzerkonto zu erstellen. Danach schickt die Finanzbehörde Aktivierungsdaten per Mail und Post, nach deren Eingabe auf dem eigenen Computer eine Zertifikatsdatei zu speichern ist. Hier ist der Speicherort unbedingt so anzulegen, dass er jederzeit erreichbar ist, denn für jeden Aufruf des Elster-Programms wird danach gefragt. Neben der Elster-Software stellt Willems auch das vereinfacht zu bearbeitende Programm des Bundesfinanzministeriums "Grundsteuererklärung für Privateigentum" vor. Aber auch hier ist schließlich eine postalisch bestätigte Identifikation für den Versand der Grundsteuererklärung notwendig.