In Ausführung des § 6 Abs. 3 des Saarländischen Straßengesetzes (StG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. Seite 969), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. Seite 2393), hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Parkplatz neben der ehemaligen kath. Kirche St. Pius, Brefeld, für den öffentlichen Verkehr einzuziehen. Die Parzelle Flur 10, Nr. 34/362, siehe Lageplan, wird als öffentliche Verkehrsfläche entwidmet.