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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Brennender Berg für das Haushaltsjahr 2023

Gemäß §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und der §§ 15, 16 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit den §§ 7 und 11 der Satzung des Zweckverbandes Brennender Berg wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 15.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt:

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

30.603,00 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

36.328,00 €

dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-5.725,00 €

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit

0,00 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Die von den Verbandsmitgliedern zu entrichtende Umlage beträgt für das Haushaltsjahr 2023 30.253,00 €.

Aufgrund der Veröffentlichung des Statistischen Amtes des Saarlandes belaufen

sich die Einwohnerzahlen zum 31.12.2021

der Stadt Sulzbach auf

16.256 Personen,

des Stadtbezirks Dudweiler auf

27.492 Personen.

Die Umlage beträgt somit für

die Stadt Sulzbach/Saar

6.903,00 €,

den Stadtbezirk Dudweiler

11.675,00 €,

das Saarland

11.675,00 €,

insgesamt:

30.253,00 €.

Sulzbach/Saar, den 15.12.2022
Der Verbandsvorsteher
(Michael Adam)