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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 33/2026
Informationen aus der Stadt
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Wahl zur Regionalverbandsversammlung 2026: Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Wahlberechtigte für die Wahl zur Regionalverbandsversammlung am 30. August 2026, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

Das Briefwahllokal wird, wie bei den vergangenen Wahlen, im Rathaus Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar), in Zimmer 117 (1.OG) eingerichtet. Der Zugang zum Briefwahllokal ist barrierefrei möglich.

Seit dem 22. Juli 2026 können Bürgerinnen und Bürger vor Ort ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Das Briefwahllokal wird zu den folgenden Zeiten geöffnet sein:

Montag 

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag 

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch 

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstag 

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch

online über die Website der Stadt Sulzbach beantragen (www.stadt-sulzbach.de) oder

per E-Mail an wahlamt@stadt-sulzbach.de mit den Angaben Name, Adresse, Geburtsdatum oder

schriftlich mit den Angaben Name, Adresse, Geburtsdatum oder

über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder

schriftlich mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Ab dem 26. August 2026 können Briefwahlunterlagen nur noch vor Ort oder zur Abholung beantragt werden! Zudem besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen.