„Die Ratte ist wohl das einzige Säugetier, das der Mensch niemals ausrotten wird.“
Dieses Zitat spiegelt die Schwierigkeiten in Punkto „Rattenbekämpfung“ sehr gut wider. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sicherlich schon mal Bekanntschaft mit den kleinen Nagetieren machen dürfen. Deshalb möchte die Stadt Sulzbach/Saar Ihnen mit diesem Flyer ein paar wichtige Informationen zum Thema „Ratten“ und vor allem zum richtigen Umgang mit diesen Gesundheitsschädlingen geben.
Ratte ist nicht gleich Ratte:
In Deutschland sind nur zwei Rattenarten heimisch geworden:
• die Wanderratte (Rattus norvegicus)
• und die Hausratte (Rattus rattus).
Das Fell der Wanderratte ist auf der Oberseite braun-grau und auf der Bauchseite grau-weiß. Ohne Schwanz sind ausgewachsene Tiere 20 - 27 cm lang. Das Fell der Hausratte erscheint meist dunkler als das der Wanderratte. Ausgewachsene Hausratten sind mit einer Kopf-Rumpf-Länge von 15 bis 24 cm und einem Gewicht zwischen 150 und maximal 300 Gramm deutlich kleiner als Wanderratten. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist der Schwanz. Bei der Hausratte ist er länger als der restliche Körper und wird beim Laufen meist angehoben. Die beiden Arten sind einfach zu unterscheiden: Ist der Schwanz länger als der Körper, handelt es sich um eine Hausratte; ist er kürzer als der Körper, um eine Wanderratte. Wanderratten sind in erster Linie Erdbodenbewohner und haben sich unterirdische Lebensräume, wie zum Beispiel Keller oder Abwasserkanäle, erschlossen. Deshalb werden Wanderratten auch „Kanalratten“ genannt.
Rattenbekämpfung gilt immer den Wanderratten!
Hausratten sind heute so selten geworden, dass sie bereits auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten stehen.
Warum sind bei mir Ratten?
Weil viele Menschen ihre Abfälle in die Toilette werfen, ist die Kanalisation für Ratten der ideale Lebensraum. Essensreste gelangen so in den Schmutzwasserkanal und sind dort für Ratten ein gefundenes Fressen. Manch einer schüttet seine Essensreste auch in die Straßenabläufe - und lockt damit ebenso hungrige Ratten an. In undichten Rohrverbindungen und schadhaften Rohren entstehen unterirdische Höhlen und Rückzugsstellen für Ratten; das Essen fließt gleich vor ihrer Haustür vorbei. So können sich die Tiere ungestört vermehren und immer größeren Schaden anrichten. Nicht nur im öffentlichen Kanalnetz lässt es sich gut leben, sondern auch in privaten Grundstücksentwässerungsanlagen, die zuverlässig für guten Nahrungsnachschub sorgen.
Vorbeugen hilft!
Sie können auf Ratten in Ihrer Nachbarschaft gut verzichten?
Dann locken Sie die Tiere bitte auch nicht an!
| • | Lebensmittel- und Speisereste gehören weder ins Spülbecken noch in die Toilette. |
| • | Falsch befüllte Komposter sind ein gedeckter Tisch für Ratten. Verwenden Sie daher ausschließlich geschlossene Komposter und werfen Sie nur das darauf, was darauf gehört. |
| • | Was Hunden, Katzen, Hühnern und Schweinen schmeckt, mögen auch Ratten. Bewahren Sie größere Futtermengen nur in fest verschließbaren Behältern auf. |
| • | Auch Vogelfutter schmeckt Ratten vorzüglich. Achten Sie ggf. bei der Winterfütterung darauf. |
„Giftköder können zwar helfen, Ratten zu bekämpfen, wenn aber Abwasserkanal, Kompost oder Müll einen reich gedeckten Tisch bieten, gibt es für die Ratten keinen Grund, die ausgelegten Giftköder zu fressen.
Was kann ich bei Rattenbefall tun?
Jeder Rattenbefall in der Stadt Sulzbach/Saar ist der Ortspolizeibehörde gemäß § 4 Abs. 1 der Rattenbekämpfungsverordnung unter der Telefonnummer 06897/508-334 anzuzeigen.
Ist anzunehmen, dass Ratten von Nachbargrundstücken oder sonstigen anderen Stellen zugewandert sind, ist darauf in der Anzeige besonders hinzuweisen.
Bei Rattenbefall auf privaten Grundstücken
Der Eigentümer des Grundstückes oder ein anderer Grundstücksberechtigter ist verpflichtet, eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld von einer fachkundigen Person zur Durchführung der Rattenbekämpfung beraten zu lassen.
Achtung!
Wenn jemand seiner gesetzlichen Verpflichtung der Rattenbekämpfung nicht nachkommt, wird die Ortspolizeibehörde aus Gründen der Gefahrenabwehr eine Verfügung gegen den Verpflichteten erlassen, in der ihm die Schädlingsbekämpfung aufgegeben wird. (Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz).
Wer ist für was zuständig?
Für die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken sind die jeweiligen Eigentümer, Pächter, Mieter oder sonstigen Besitzer verantwortlich. Die dabei entstehenden Kosten sind von den Verantwortlichen selbst zu tragen.
Die Stadt Sulzbach/Saar führt auf den öffentlichen Flächen wie z.B. Grünanlagen oder bei Befall in öffentlichen Gebäuden Rattenbekämpfungsmaßnahmen durch.
Darüber hinaus wird das Kanalnetz regelmäßig durch die KDI Kommunale Dienstleistungs GmbH gespült. Bei Bedarf werden dort die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten veranlasst und durchgeführt.
So erreichen Sie uns:
Ordnungsamt City-Wache
Gutenbergstraße 1
66280 Sulzbach/Saar
Tel.: 06897/508-334
E-Mail: ordnungsamt@stadt-sulzbach.de