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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Stadtwerke Sulzbach informieren: Staatliche Umlagen erhöhen den Gaspreis

Die gute Nachricht ist, dass die Stadtwerke Sulzbach auch weiterhin ihre vereinbarten Nettopreise halten. Das heißt, obwohl die Marktpreise inzwischen auf das Zehnfache gestiegen sind, ändert sich an dem aktuellen Nettogaspreis des Kunden nichts; bei Verträgen mit Nettopreisgarantie gilt diese Aussage bis zum Ende des Vertrages.

Es gibt aber inzwischen neue staatliche Umlagen, die selbst durch eine Nettopreisgarantie nicht abgedeckt sind und von allen Kunden zu zahlen sind.

Die Bundesregierung hat die Alarmstufe im Notfallplan Erdgas ausgerufen und mit dem Energie­siche­rungsgesetz (EnSiG) sowie dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entsprechende Maßnahmen getroffen. Zum 01.10.2022 werden auf den neuen rechtlichen Grundlagen deshalb bundes­weit zwei neue Umlagen eingeführt: die Gasbeschaffungsumlage (§26 EnSiG) und die Gasspeicherumlage (§35e EnWG), sowie die bestehen­de Bilanzierungsumlage erhöht.

Der Einzug der Umlage erfolgt über den jeweiligen Energieversorger. Die Beträge werden in voller Höhe an den Staat abge­führt. Des­halb erhöhen sich zum 01.11.2022 alle Arbeitspreise je kWh um 3,913 Cent netto bzw. 4,656 Cent incl. 19 % Mehrwertsteuer*.

* 19 % ist der derzeit aktuelle Mehrwertsteuersatz. Sollte die Mehrwert­steuer auf 7 % herabgesetzt werden, geben die Werke diesen Steuervorteil in voller Höhe an Ihre Kun­den wei­ter.

Die Grundpreise bleiben gleich. Die Umlagen für Oktober werden in den Preisen ab November rechnerisch berücksichtigt.

Die ab 01.11.2022 geltenden Preise zeigt das Tarifblatt.

Die Stadtwerke empfehlen allen Kunden Ihre Abschlagsbeträge zu erhöhen, damit am Ende des Jahres keine Nachzahlung entsteht. Man kann seinen Abschlagswunsch telefonisch unter 06897 575-162 oder auch per E-Mail an info@stadtwerke-sulzbach.de mitteilen.