Gemäß §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und der §§ 15, 16 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit den §§ 7 und 11 der Satzung des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal hat die Verbandsversammlung am 19. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 26.982,00 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 32.647,00 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — -5.665,00 €.
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 0,00 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 0,00 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit — 0,00 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 €
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Die von den Verbandsmitgliedern zu entrichtende Umlage beträgt für das Haushaltsjahr 2024 26.982,00 €.
Aufgrund der Veröffentlichung des Statistischen Amtes des Saarlandes belaufen sich die Einwohnerzahlen zum 31.12.2022
der Stadt Sulzbach auf — 16.353 Personen,
der Stadt Friedrichsthal auf — 9.958 Personen,
der Gemeinde Spiesen-Elversberg auf — 12.797 Personen.
Die Umlage beträgt somit für
die Stadt Sulzbach/Saar — 11.283,00 €,
die Stadt Friedrichsthal — 6.870,00 €,
die Gemeinde Spiesen-Elversberg — 8.829,00 €,
insgesamt: — 26.982,00 €.