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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal für das Haushaltsjahr 2024

Gemäß §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und der §§ 15, 16 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit den §§ 7 und 11 der Satzung des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal hat die Verbandsversammlung am 19. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  26.982,00 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  32.647,00 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  -5.665,00 €.

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  0,00 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  0,00 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit  —  0,00 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 €

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Die von den Verbandsmitgliedern zu entrichtende Umlage beträgt für das Haushaltsjahr 2024 26.982,00 €.

Aufgrund der Veröffentlichung des Statistischen Amtes des Saarlandes belaufen sich die Einwohnerzahlen zum 31.12.2022

der Stadt Sulzbach auf  —  16.353 Personen,

der Stadt Friedrichsthal auf  — 9.958 Personen,

der Gemeinde Spiesen-Elversberg auf  —  12.797 Personen.

Die Umlage beträgt somit für

die Stadt Sulzbach/Saar  —  11.283,00 €,

die Stadt Friedrichsthal  —  6.870,00 €,

die Gemeinde Spiesen-Elversberg  — 8.829,00 €,

insgesamt:  —  26.982,00 €.

Sulzbach/Saar, den 19. Dezember 2023
Der Verbandsvorsteher
gez. Michael Adam