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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 4/2023
Informationen aus der Stadt
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Einführung von Hundesteuermarken in Sulzbach

Dackeldame Josy freut sich. Sie ist ab sofort Hündin Nr. 1 bei der Stadt Sulzbach. Gemeinsam mit Ihrem Herrchen kam sie dieser Tage zum Rathaus, um ihre neue Hundemarke abzuholen - die erste Marke mit der Nummer 0001, die bei der Stadtverwaltung vergeben wurde. Hundesteuer zahlte ihr Herrchen selbstverständlich schon die ganze Zeit. Mit ihrer neuen Marke trägt sie hierüber nun auch einen Nachweis.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der in Deutschland das Halten von Hunden besteuert wird. Die Höhe der Steuer legt jede Stadt und jede Gemeinde in einer eigenen Satzung fest. Auch in unserer Stadt zahlen die Halterinnen und Halter von Hunden eine jährliche Steuer in Höhe von 72 Euro im Jahr bzw. jährlich 144 Euro für jeden weiteren Hund. Für sie gibt es im neuen Jahr eine Neuerung, denn der Stadtrat hat im Mai 2022 die Einführung von Hundesteuermarken beschlossen, so wie es auch bereits in Nachbarkommunen mit guten Ergebnissen umgesetzt wird. Diese Marken werden in den kommenden Tagen mit dem neuen Hundesteuerbescheid an alle registrierten Hundehalterinnen und -halter in Sulzbach verschickt und sind ab sofort bis auf weiteres gültig.

In einem Begleitschreiben zum Steuerbescheid weist die Verwaltung darauf hin, dass das Tier diese Marke ab sofort sichtbar befestigt tragen muss, sobald es außerhalb der Wohnung unterwegs ist. So kann man bei einer möglichen Kontrolle durch einen Beauftragten der Stadt (z.B. durch die Ortspolizeibehörde) die gültige Marke auf Verlangen vorzeigen.

Sollte die Hundemarke verloren gehen, ist die Hundehalterin bzw. der Halter verpflichtet, diesen Verlust innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung zu melden und eine neue Marke zu beantragen.

Mit der Einführung der Hundemarken soll die Steuergleichheit der Sulzbacher Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Ein weiterer Vorteil ist eine genauere und übersichtlichere Registrierung von Hundehalterinnen und -halter und ihrer Tiere in Sulzbach, da jeder Hund durch eine ganz individuelle und fortlaufende Nummer auf der Marke gekennzeichnet wird. Auch wenn ein Hund einmal ausbüxen sollte, ist es so noch schneller möglich, das Tier wieder zu seinem Besitzer zurück zu bringen.

Das An- oder Abmelden von Hunden ist ganz einfach. Die Formulare werden von der Verwaltung auf der Homepage der Stadt Sulzbach im Menü unter „Wissenswertes“ - „Sulzbach online“ - „Dienstleistungen“ - „Hundesteuer“ in den Dokumenten zur Verfügung gestellt. Natürlich kann man auch ins Rathaus kommen und seinen Hund vor Ort an- oder abmelden.

Eine Abmeldung zur Hundesteuer kann nur in Verbindung mit der Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgen. Wenn der traurige Fall eintritt, dass ein Tier verstorben ist, muss bei der Abmeldung zusätzlich eine Bescheinigung des Tierarztes / der Tierärztin vorgelegt werden. Sollte ein solcher Nachweis nicht vorliegen, kann der Halter / die Halterin den Verlust seines Hundes auch bei der Verwaltung glaubhaft erklären.

Weiterhin muss beim Umzug aus der Stadt Sulzbach eine Abmeldung zur Hundesteuer abgegeben werden, da eine automatische Abmeldung bei der Hundesteuer - im Gegensatz zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt - nicht möglich ist.

Weitere Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung unter Telefon (06897) 508 213 oder unter der E-Mailadresse kaemmerei@stadt-sulzbach.de.