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Hinweis:
Montag, 5. Februar 2024: Friedhöfe für Ältere oder Gehbehinderte befahrbar
Jeden ersten Montag im Monat ist das Befahren der Friedhöfe in Sulzbach, Altenwald und Neuweiler für ältere oder gehbehinderte Personen von 9 bis 13 Uhr möglich.