Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar am 26.09.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Die Satzung der Stadt Sulzbach/Saar über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 29. Juni 1995 wird wie folgt geändert:
erhält folgende Fassung:
Die Straßenreinigungsgebühr für den bei der Stadt verbleibenden Winterdienst (Schneeräumung auf den Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage, sowie die Bestreuung der Fahrbahnen mit abstumpfenden Mitteln bei Schnee- und Eisglätte) beträgt 0,55 € je m/pro Jahr.
Die Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.