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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 42/2022
VHS-Nachrichten
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Grundsteuer-Erklärung leicht gemacht - Vortrag zum Elster-Einsatz

„Grundsteuer-Erklärung - leicht gemacht!“, das ist der Titel eines Vortrags am 24. Oktober um 17.30 Uhr im Salzbrunnenhaus in Sulzbach. Der Diplom-Betriebswirt Wolfgang Willems stellt das Elster-Programm der Finanzverwaltung vor, mit dem „ganz einfach“ die seit dem 1. Juli, nun verlängert bis 2023. angeforderte Grundsteuer-Erklärung abzugeben ist. „Ganz so einfach ist es dann doch nicht“, räumt Willems ein, der bei seiner eigenen Anmeldung mit dem Finanzamt telefonieren musste. „Aber Sie verlieren die Angst, sich damit zu befassen!“ Rund 36 Millionen Grundstücke müssen bis zum Jahr 2025 neu bewertet werden. Dazu braucht die Verwaltung aktuelle, vielfach allerdings schon vorliegende Daten, weswegen die Grundsteuererklärung 2022 für alle Immobilien-Eigentümer zur Pflichtaufgabe erklärt wurde.

„Meine Fehler-Meldung lag schließlich daran“, so Willems, „dass das Programm manchmal Komma-Werte wünscht, manchmal Null einzutragen ist oder ein anderes Problem-Feld auftaucht, weil die Programmierer ein anderes Zahlen-Verständnis haben als der Normal-Bürger.“ Wenn alle abgefragten Daten vorliegen, sollte dem elektronischen Versand nichts entgegenstehen. Deswegen hat sich die Volkshochschule Sulzbach nach vielen Anfragen im Seniorenbüro der Stadt entschieden, mit Willems eine Elster-Schulung zur Grundsteuer-Erklärung anzubieten. Die Zwei-Stunden-Information kostet drei Euro.

Aufgrund des bei ähnlichen Veranstaltungen großen Interesses wird um eine Anmeldung bei der VHS Sulzbach (e-Mail: info@vhs-sulzbach.de / Telefon: 06897 / 508 500) gebeten, um ausreichend Plätze anbieten zu können.

Um dem Vortrag gegebenenfalls bereits am eigenen Laptop oder Tablet folgen zu können, empfiehlt Willems die umgehende Anmeldung im Elster-Portal: www.elster.de Mit der steuerlichen Identifikationsnummer ist ein Benutzerkonto zu erstellen. Danach schickt die Finanzbehörde Aktivierungsdaten per Mail und Post, nach deren Eingabe auf dem eigenen Computer eine Zertifikatsdatei zu speichern ist. Hier ist der Speicher-Platz unbedingt so anzulegen, dass er jederzeit erreichbar ist, denn für jeden Aufruf des Elster-Programms wird danach gefragt.

Wer schon bisher seine Einkommensteuer-Erklärung mit Elster verschickt hat findet unter „Mein Elster“ unter „Formulare und Leistungen / alle Formulare“ den Begriff „Grundsteuer“ und kann dort unter „andere Bundesländer“ beginnen, seine Grundsteuer-Daten einzugeben.