In Ausführung des S 6 Abs. 3 des Saarländischen Straßengesetzes (StrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. Seite 969) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, die Zuwegung zwischen der Straße Am Torhaus und den Objekten Am Torhaus 40 + 43 in Sulzbach-Hühnerfeld (Flur 11, Flurstück Nr. 106/483; neue Bezeichnung Nr. 106/967) als Erweiterung einer Gemeindestraße, mit der Bezeichnung „Am Torhaus", zu widmen. Dieses Teilstück einer Gemeindestraße erhält hiermit die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäß S 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGB. I Seite 686) in der zurzeit geltenden Fassung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, vom Tag der Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Sulzbach/Saar, Sulzbachtalstraße 81, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 12, zu erheben.
Die Frist wird auch gewahrt durch Einlegen des Widerspruchs beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken (S 70 Abs. 1 Satz 2 VwGO).