In Ausführung des S 6 Abs. 3 des Saarländischen Straßengesetzes (StrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. Seite 969) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, den ausgebauten Weg zwischen dem Schnappacher Weg und der Straße Zu den sechs Eichen in Sulzbach-Stadtmitte (Flur 3, Flurstück 92/80, 92/45 und Teilstücke von 92/59). als gemeinsamen Fuß- und Radweg, mit der Bezeichnung „Rot-Weiß-Weg", zu widmen. Der gemeinsame Fuß- und Radweg erhält hiermit die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäß S 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGB. I Seite 686) in der zurzeit geltenden Fassung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, vom Tag der Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Sulzbach/Saar, Sulzbachtalstraße 81, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 12, zu erheben.
Die Frist wird auch gewahrt durch Einlegen des Widerspruchs beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken (S 70 Abs. 1 Satz 2 VwGO).