hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Stadtrat der Stadt Sulzbach hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 mit Vorlage-Nr. 2022/195 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Weststraße - Kleeweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Weststraße - Kleeweg“ beabsichtigt die Stadt Sulzbach, die Wohnsituation im Bereich der Weststraße / Kleeweg zu entspannen sowie das Wohnumfeld aufzuwerten. Darüber hinaus soll die problematische Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert werden.
Da es sich um eine Maßnahme der Innentwicklung handelt und da für den Geltungsbereich eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 Quadratmetern festgesetzt ist, kann demnach der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auf die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,1 ha und der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Parzellennummern der Flur 16, Gemarkung Sulzbach:
62/2, 62/8, 62/9, 62/14, 62/15, 62/16, 62/17, 62/18, 62/19, 62/20, 62/21, 62/22, 62/23, 62/25, 62/26, 62/27, 62/28, 62,29, 63/1, 64/4, 64/5, 64/6, 64/7, 64/8, 64/9, 64/11, 64/13, 64/14, 64/15, 64/16, 64/17, 64/18, 64/20, 64/21, 64/22, 64/23, 64/24, 64/25, 64/26, 64/27, 64/28, 64/29, 64/30, 64/32, 64/33, 64/34, 64/35, 64/36, 64/37, 64/38, 64/39, 64/40, 64/41, 64/42, 64/43, 446/63.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgende Übersichtsplan maßgebend.