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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Für den Schiedsbezirk „Altenwald-Schnappach und Hühnerfeld-Brefeld“ ist das Schiedsamt neu zu besetzen. Die geltenden Bestimmungen schreiben vor, dass der Schiedsmann/ die Schiedsfrau im Schiedsbezirk wohnen soll.

Bewerber/innen um dieses Amt sollten zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.

Bewerbungen sind bis zum 29.11.2022 zu richten an:

Stadtverwaltung Sulzbach/Saar

Hauptamt

Sulzbachtalstr. 81, 66280 Sulzbach/Saar

oder per Mail information@stadt-sulzbach.de

Die Schiedsperson führt das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie Strafsachen nach den Vorschriften des Schiedsamtgesetztes für das Saarland durch. Die Schiedsperson erhält keine Vergütung. Die im Zusammenhang mit der Amtsführung entstandenen Kosten werden pauschal ersetzt. Schiedspersonen werden für die Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Sulzbach/Saar, 14.11.2022
gez. Michael Adam
Bürgermeister