In der Stadtratssitzung vom 29. September 2022 wurde beschlossen, im Stadtgebiet Sulzbach auf die Weihnachtsbeleuchtung in der Sulzbachtalstraße und die Beleuchtung der Weihnachtsbäume auf öffentlichen Wegen und Plätzen aus Gründen der Energieersparnis in diesem Jahr zu verzichten.
In der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, EnSikuMaV) wird unter § 8 die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen, mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung, untersagt. Ausgenommen werden lediglich kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
Die Stadt Sulzbach hat es sich zur Aufgabe gemacht, beim bewussten Umgang mit Energie, aktiv mitzuwirken. In Anlehnung des Verbotes öffentliche Gebäude zu beleuchten, wird in diesem Jahr auf die Weihnachtsbeleuchtung verzichtet.