Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass es gemäß unserer Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Sulzbach/Saar nicht gestattet ist, Blumenschmuck, Kerzen, Lichter oder andere Gegenstände auf, vor oder an den Urnenwänden abzulegen oder zu befestigen.
Diese Regelung dient der Wahrung eines ordnungsgemäßen Erscheinungsbildes, der Verkehrssicherung sowie der einheitlichen Gestaltung der gesamten Anlage.
Für Grabschmuck und ähnliche Gegenstände steht Ihnen eine gesondert ausgewiesene Ablagestelle zur Verfügung. Wir bemühen uns, diese Bereiche weiter auszubauen. Bitte beachten Sie, dass dort abgelegte Gegenstände nach einer gewissen Zeit entfernt werden, um auch anderen Angehörigen die Möglichkeit zu geben, ihren Grabschmuck angemessen zu platzieren.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Beachtung dieser Bestimmungen.