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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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satzung

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar am folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

für das Kalenderjahr 2023

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  —  auf 250 v.H.

b)

für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) auf  — 439 v.H.

Gewerbesteuer

für das Kalenderjahr 2023  —  auf 430 v.H.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

15.12.2022
Michael Adam, Bürgermeister