Titel Logo
Sulzbacher Umschau
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze in der Stadt Sulzbach/Saar

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat am 07.12.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

für das Kalenderjahr 2024

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  auf 250 v.H.

b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B)  —  auf 439 v.H.

Gewerbesteuer

für das Kalenderjahr 2024  —  auf 430 v.H.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Sulzbach/Saar, den 08.12.2023
gez.
Michael Adam
Bürgermeister