Anlässlich einer in der / den Gemarkung(en): Sulzbach, Flur: 8, 9 (Korzilius Weg) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 69/3, 84/12,84/11, 84/13, 84/19; 82/2, 82/4, 82/5, 89/8, 89/9, 89/10, 362/11 ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und – wenn beantragt – neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am:
Treffpunkt: Korzilius Weg 33, Sulzbach
Datum/Zeit: Dienstag 16.12.2024, um 09:00 Uhr
Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.