Titel Logo
Sulzbacher Umschau
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze in der Stadt Sulzbach/Saar

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG),

des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat am 04.12.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

für das Kalenderjahr 2025

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  auf 250 v.H.

b)

für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B)  —  auf 482 v.H.

Gewerbesteuer

für das Kalenderjahr 2025  —  auf 430 v.H.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Sulzbach/Saar, den 05.12.2024

Michael Adam, Bürgermeister