Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DFP Feß & Kollegen, Kleine Rosenstraße 5, 66111 Saarbrücken, hat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Sulzbach/Saar entsprechend den Vorschriften der § 124 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und § 24 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) geprüft.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DFP Feß & Kollegen hat dem Jahresabschluss 2021 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021.
Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Saarland und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar hat den Jahresabschluss 2021 am 29.09.2022 wie folgt festgestellt:
| In der Bilanzsumme: | 14.414.145,26 € die |
| Betriebserträge mit | 3.981.338,31 € die |
| Summe der Aufwendungen mit | 4.135.817,27 € den |
| Jahresverlust mit | 154.478,96 € |
Der Jahresverlust in Höhe von 154.478,96 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die öffentliche Auslage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2021 erfolgt gemäß § 24 Abs. 4 EigVO in der Zeit vom 09. Januar 2023 bis 20. Januar 2023 beim Entwässerungsbetrieb der Stadt Sulzbach/Saar, Rathaus, Sulzbachtalstr. 81, 2. Etage, Zimmer Nr. 200, während den Dienststunden.