Der Gemeinderat der Gemeinde Grafschaft beschloss am 08.12.2022 auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, des Landesstraßengesetzes und der Satzung der Gemeinde Grafschaft über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – folgende ab 01.01.2023 geltenden Beitrags- und Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Grafschaft.
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (je cbm beitragspflichtiger Grundstücksfläche): 0,10 €
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser (je cbm beitragspflichtiger Grundstücksfläche): 0,31 €
Kanalbenutzungsgebühr (je cbm gewichteter Abwassermenge): 1,42 €
Alle anderen Beiträge, Gebühren und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Grafschaft gelten in der bisherigen Höhe fort.
Die Erhöhung der Gebühren und Beiträge ist zur kostendeckenden Bereitstellung der Abwasserbeseitigung erforderlich und ist insbesondere auf durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg ausgelösten starken Kostensteigerungen bei der Materialbeschaffung (einschl. Energiekosten), der Kosten der Entwässerungsverbände und der Fremdkapitalzinsen zurückzuführen.