Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | (E 8+ E17+21a) | 40.501.333 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | (E 15+18+21b) | 38.859.551 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | (E23) | 1.641.782 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | (F20) | 3.287.938 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (F27) | 15.339.100 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (F32) | 18.433.200 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (F33) | - 3.094.100 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1 auf | (F40) | -193.838 Euro |
| (1 ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung) | ||
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | |
| verzinste Kredite auf | 1.295.838 Euro | |
| zusammen auf | (F 35) | 1.295.838 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
4.400.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
1.790.000 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
15.000.000 Euro.
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ | |
| a) zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| b) verzinste Kredite auf | 2.400.000 Euro |
| zusammen auf | 2.400.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | |
| a) zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| b) verzinste Kredite auf | 1.300.000 Euro |
| zusammen auf | 1.300.000 Euro |
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf | 250.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | 250.000 Euro |
| zusammen auf | 500.000 Euro |
3. Verpflichtungsermächtigungen
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf | 3.135.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 3.135.000 Euro |
| darunter: | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren | |
| voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | |
| -Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ | 3.135.000 Euro |
| -Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ | 0 Euro |
| zusammen auf | 3.135.000 Euro |
§ 6 Steuersätze
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| für jeden Hund | 102,00 Euro |
| zuzüglich | |
| für jeden gefährlichen Hund im Sinne des | |
| § 5 Abs. 2 der Hundesatzung vom 08.10.2015 | 500,00 Euro |
Nachrichtlicher Ausweis der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Gemäß der Hebesatzsatzung vom 08.12.2022 gelten folgende Steuersätze für die Gemeindesteuern:
| Grundsteuer A | 345 v. H. |
| Grundsteuer B | 365 v. H. |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. |
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals beträgt zur Bilanz Stand 31.12.2021: 44.715.462,83 Euro.
Unter Berücksichtigung der erwarteten Jahresgewinne / -verluste der
Haushalte bis einschließlich 2022 wird unter dem Vorbehalt der
Jahresprüfungen ein Eigenkapital von 47.003.452,83 Euro
erwartet.
Die Haushaltsplanungen 2023 sehen
| für das Jahr 2024 einen Jahresverlust in Höhe von | 568.208 Euro |
| für das Jahr 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von | 242.731 Euro |
| für das Jahr 2026 einen Jahresüberschuss in Höhe von | 476.331 Euro |
vor.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 14.02.2023, Az. 4.1-03-25-400 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft im Rathaus, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Zimmer A15, gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 10.03.2023 bis einschließlich 20.03.2023 öffentlich aus.