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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2023 vom 08.12.2022

für das Jahr 2023 vom 08.12.2022

Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

(E 8+ E17+21a)

40.501.333 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

(E 15+18+21b)

38.859.551 Euro

der Jahresüberschuss auf

(E23)

1.641.782 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

(F20)

3.287.938 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

(F27)

15.339.100 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

(F32)

18.433.200 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

(F33)

- 3.094.100 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1 auf

(F40)

-193.838 Euro

(1 ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung)

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

1.295.838 Euro

zusammen auf

(F 35)

1.295.838 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

4.400.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

1.790.000 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

15.000.000 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“

a) zinslose Kredite auf

0 Euro

b) verzinste Kredite auf

2.400.000 Euro

zusammen auf

2.400.000 Euro

- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf

a) zinslose Kredite auf

0 Euro

b) verzinste Kredite auf

1.300.000 Euro

zusammen auf

1.300.000 Euro

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf

250.000 Euro

- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf

250.000 Euro

zusammen auf

500.000 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf

3.135.000 Euro

- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf

0 Euro

zusammen auf

3.135.000 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

-Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“

3.135.000 Euro

-Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“

0 Euro

zusammen auf

3.135.000 Euro

§ 6 Steuersätze

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für jeden Hund

102,00 Euro

zuzüglich

für jeden gefährlichen Hund im Sinne des

§ 5 Abs. 2 der Hundesatzung vom 08.10.2015

500,00 Euro

Nachrichtlicher Ausweis der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Gemäß der Hebesatzsatzung vom 08.12.2022 gelten folgende Steuersätze für die Gemeindesteuern:

Grundsteuer A

345 v. H.

Grundsteuer B

365 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zur Bilanz Stand 31.12.2021: 44.715.462,83 Euro.

Unter Berücksichtigung der erwarteten Jahresgewinne / -verluste der

Haushalte bis einschließlich 2022 wird unter dem Vorbehalt der

Jahresprüfungen ein Eigenkapital von 47.003.452,83 Euro

erwartet.

Die Haushaltsplanungen 2023 sehen

für das Jahr 2024 einen Jahresverlust in Höhe von

568.208 Euro

für das Jahr 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von

242.731 Euro

für das Jahr 2026 einen Jahresüberschuss in Höhe von

476.331 Euro

vor.

Grafschaft, den 08.12.2022
Achim Juchem
Bürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 14.02.2023, Az. 4.1-03-25-400 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft im Rathaus, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Zimmer A15, gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 10.03.2023 bis einschließlich 20.03.2023 öffentlich aus.

Grafschaft-Ringen, den 02.03.2023
Achim Juchem
Bürgermeister