Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 49.815.883 Euro | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 49.204.241 Euro | |
| der Jahresüberschuss auf | 611.642 Euro | |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 2.236.326 Euro | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 14.688.600 Euro | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 16.130.950 Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 1.442.350 Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1 auf | - 793.976 Euro | |
| (1 ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung) | ||
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 626.386 Euro |
| zusammen auf | 626.386 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
2.150.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
475.000 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
5.000.000 Euro.
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ | ||
| a) zinslose Kredite auf | 0 Euro | |
| b) verzinste Kredite auf | 1.900.000 Euro | |
| zusammen auf | 1.900.000 Euro | |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | ||
| a) zinslose Kredite auf | 0 Euro | |
| b) verzinste Kredite auf | 2.200.000 Euro | |
| zusammen auf | 2.200.000 Euro | |
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf | 200.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | 250.000 Euro |
| zusammen auf | 450.000 Euro |
3. Verpflichtungsermächtigungen
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf | 2.688.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 2.688.000 Euro |
| darunter: | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren | |
| voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | |
| -Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ | 1.613.600 Euro |
| -Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ | 0 Euro |
| zusammen auf | 1.613.600 Euro |
§ 6 Steuersätze
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| für jeden Hund | 102,00 Euro |
| zuzüglich für jeden gefährlichen Hund im Sinne des | |
| § 5 Abs. 2 der Hundesatzung vom 08.10.2015 | 500,00 Euro |
Nachrichtlicher Ausweis der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Gemäß der Hebesatzsatzung vom 08.12.2022 gelten folgende Steuersätze für die
Gemeindesteuern:
| Grundsteuer A | 345 v. H. |
| Grundsteuer B | 365 v. H. |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. |
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals beträgt zur Bilanz Stand 31.12.2021: 44.715.462 Euro.
Unter Berücksichtigung der erwarteten Jahresgewinne / -verluste der
Haushalte bis einschließlich 2024 wird unter dem Vorbehalt der
Jahresprüfungen ein Eigenkapital von 54.381.367 Euro
erwartet.
Die Haushaltsplanungen 2024 sehen
| für das Jahr 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von | 745.215 Euro |
| für das Jahr 2026 einen Jahresüberschuss in Höhe von | 1.849.855 Euro |
| für das Jahr 2027 einen Jahresüberschuss in Höhe von | 2.064.586 Euro |
| vor. | |
§ 8 Leistungszahlungen
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:
1. für Leistungsstufen 3.000 Euro,
2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen 10.000 Euro.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 08.03.2024, Az. 4.1-03-25-400, erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft im Rathaus, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Zimmer A15, gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 15.03.2024 bis einschließlich 25.03.2024 öffentlich aus.