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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 11/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2024

Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

49.815.883 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

49.204.241 Euro

der Jahresüberschuss auf

611.642 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

2.236.326 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

14.688.600 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

16.130.950 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 1.442.350 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1 auf

- 793.976 Euro

(1 ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung)

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

626.386 Euro

zusammen auf

626.386 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2.150.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

475.000 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

5.000.000 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“

a) zinslose Kredite auf

0 Euro

b) verzinste Kredite auf

1.900.000 Euro

zusammen auf

1.900.000 Euro

- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf

a) zinslose Kredite auf

0 Euro

b) verzinste Kredite auf

2.200.000 Euro

zusammen auf

2.200.000 Euro

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf

200.000 Euro

- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf

250.000 Euro

zusammen auf

450.000 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf

2.688.000 Euro

- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf

0 Euro

zusammen auf

2.688.000 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

-Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“

1.613.600 Euro

-Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“

0 Euro

zusammen auf

1.613.600 Euro

§ 6 Steuersätze

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für jeden Hund

102,00 Euro

zuzüglich für jeden gefährlichen Hund im Sinne des

§ 5 Abs. 2 der Hundesatzung vom 08.10.2015

500,00 Euro

Nachrichtlicher Ausweis der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Gemäß der Hebesatzsatzung vom 08.12.2022 gelten folgende Steuersätze für die

Gemeindesteuern:

Grundsteuer A

345 v. H.

Grundsteuer B

365 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zur Bilanz Stand 31.12.2021: 44.715.462 Euro.

Unter Berücksichtigung der erwarteten Jahresgewinne / -verluste der

Haushalte bis einschließlich 2024 wird unter dem Vorbehalt der

Jahresprüfungen ein Eigenkapital von 54.381.367 Euro

erwartet.

Die Haushaltsplanungen 2024 sehen

für das Jahr 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von

745.215 Euro

für das Jahr 2026 einen Jahresüberschuss in Höhe von

1.849.855 Euro

für das Jahr 2027 einen Jahresüberschuss in Höhe von

2.064.586 Euro

vor.

§ 8 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1. für Leistungsstufen 3.000 Euro,

2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen 10.000 Euro.

Grafschaft, den 03.01.2024
In Vertretung
Michael Schneider, 1. Beigeordneter

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 08.03.2024, Az. 4.1-03-25-400, erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft im Rathaus, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Zimmer A15, gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 15.03.2024 bis einschließlich 25.03.2024 öffentlich aus.

Grafschaft-Ringen, den 11.03.2024
Achim Juchem
Bürgermeister