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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung 

Abbildung 1: Übersichtsplan 47. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Waldlehrschule/Pfadfinderheim/Waldkindergarten und Grill-/Schutzhütte“ Auszug aus der Katasterkarte o.M.

Abbildung 2: Übersichtsplan 47. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Waldlehrschule/Pfadfinderheim/Waldkindergarten und Grill- /Schutzhütte“ Auszug aus der topographischen Karte, o.M

Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
47. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie Aufstellung des Bebauungsplans „Waldlehrschule/Pfadfinderheim/Waldkindergarten und Grill-/Schutzhütte“;
1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Zu 1.:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 47 Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Waldlehrschule/Pfadfinderheim/Waldkindergarten und Grill-/Schutzhütte“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.

Inhalt der Bauleitplanung ist die Darstellung bzw. Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Waldlehrschule/Pfadfinderheim/Waldkindergarten und Grill-/Schutzhütte“.

Mit der Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche werden zwei Zielsetzungen verfolgt. Zum einen soll der Freizeit- und Erholungswert des „Ringener Waldes“ insbesondere durch die planungsrechtliche Sicherung der Schutz- und Grillhütte für die Allgemeinheit erhöht werden.

Zum anderen soll insbesondere den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen i.S. des § 1 (6) Nr. 3 BauGB Rechnung getragen werden, indem die die Einrichtungen insbesondere auch den ortsansässigen Gruppen und Vereinen, deren Angebot sich verstärkt an Kinder und Jugendliche richtet (z.B. Pfadfinder) zur Verfügung stehen. Im Mittelpunkt steht hierbei die waldbezogene Umweltbildung.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Ringen und umfasst Parzellen in Flur 28, Flur 13 und Flur 29 rund um die bestehende „Hubertushütte“ samt Erschließung.

Die genaue Lage und Abgrenzung der Geltungsbereiche der 47. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans können den Abbildungen 1 und 2 entnommen werden.

Hiermit werden die Aufstellungsbeschlüsse öffentlich bekannt gegeben.

Zu 2.:

Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Zeitraum vom

24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025.

Hierfür erfolgt die Veröffentlichung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans „Waldlehrschule/Pfadfinderheim/Waldkindergarten und Grill-/Schutzhütte“ in der Gemarkung Ringen samt Begründung auf der Homepage der Gemeinde Grafschaft unter www.gemeinde-grafschaft.de unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren.

Zusätzlich werden die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Abteilung Planung und Umwelt, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu bieten, hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) und Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/800792, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.

Gemeindeverwaltung Grafschaft
Grafschaft-Ringen, den 05.03.2025
Achim Juchem, Bürgermeister