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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 12/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2025

Stand 12.12.24

Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

(E 8+ E17+21a)

43.915.744 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

(E 15+18+21b)

43.873.745 Euro

der Jahresüberschuss auf

(E23)

41.999 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

(F20)

1.510.378 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

(F27)

14.551.100 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

(F32)

14.735.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

(F33)

- 183.900 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1auf

(F40)

- 1.326.478 Euro

(1 ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung)

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

75.247 Euro

zusammen auf

(F 35)

75.247 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2.850.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

780.000 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

10.000.000 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“

a) zinslose Kredite auf

0 Euro

b) verzinste Kredite auf

2.200.000 Euro

zusammen auf

2.200.000 Euro

- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf

a) zinslose Kredite auf

0 Euro

b) verzinste Kredite auf

1.200.000 Euro

zusammen auf

1.200.000 Euro

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf

250.000 Euro

- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf

250.000 Euro

zusammen auf

500.000 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf

2.610.000 Euro

- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf

0 Euro

zusammen auf

2.610.000 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“

1.566.000 Euro

- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“

0 Euro

zusammen auf

1.566.000 Euro

§ 6 Steuersätze

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für jeden Hund

102,00 Euro

zuzüglich

für jeden gefährlichen Hund im Sinne des

§ 5 Abs. 2 der Hundesatzung vom 08.10.2015

500,00 Euro

Nachrichtlicher Ausweis der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Gemäß der Hebesatzsatzung vom 12.12.2024 gelten folgende Steuersätze für die Gemeindesteuern:

Grundsteuer A

345 v. H.

Grundsteuer B

365 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zur Bilanz Stand 31.12.2022:

44.741.778 Euro.

Unter Berücksichtigung der erwarteten Jahresgewinne / -verluste der Haushalte bis einschließlich 2025 wird unter dem Vorbehalt der

Jahresprüfungen ein Eigenkapital von

60.478.597 Euro

erwartet.

Die Haushaltsplanungen 2025 sehen

für das Jahr 2026 einen Jahresüberschuss in Höhe von

479.764 Euro

für das Jahr 2027 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von

- 132.842 Euro

für das Jahr 2028 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von

- 472.496 Euro

vor.

§ 8 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1. für Leistungsstufen 3.000 Euro,

2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen 10.000 Euro.

Grafschaft, den 12.12.2024
Achim Juchem
Bürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 26.02.2025, Az. 4.1-03-25-400, erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft im Rathaus, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Zimmer A16, gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 21.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 öffentlich aus.

Grafschaft-Ringen, den 11.03.2025
Achim Juchem
Bürgermeister