Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | (E 8+ E17+21a) | 43.915.744 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | (E 15+18+21b) | 43.873.745 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | (E23) | 41.999 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | (F20) | 1.510.378 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (F27) | 14.551.100 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (F32) | 14.735.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (F33) | - 183.900 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1auf | (F40) | - 1.326.478 Euro |
(1 ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung)
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | |
| verzinste Kredite auf | 75.247 Euro | |
| zusammen auf | (F 35) | 75.247 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
2.850.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
780.000 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
10.000.000 Euro.
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ | |
| a) zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| b) verzinste Kredite auf | 2.200.000 Euro |
| zusammen auf | 2.200.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | |
| a) zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| b) verzinste Kredite auf | 1.200.000 Euro |
| zusammen auf | 1.200.000 Euro |
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf | 250.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | 250.000 Euro |
| zusammen auf | 500.000 Euro |
3. Verpflichtungsermächtigungen
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf | 2.610.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 2.610.000 Euro |
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ | 1.566.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ | 0 Euro |
| zusammen auf | 1.566.000 Euro |
§ 6 Steuersätze
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| für jeden Hund | 102,00 Euro |
| zuzüglich |
|
| für jeden gefährlichen Hund im Sinne des |
|
| § 5 Abs. 2 der Hundesatzung vom 08.10.2015 | 500,00 Euro |
Nachrichtlicher Ausweis der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Gemäß der Hebesatzsatzung vom 12.12.2024 gelten folgende Steuersätze für die Gemeindesteuern:
| Grundsteuer A | 345 v. H. |
| Grundsteuer B | 365 v. H. |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. |
§ 7 Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals beträgt zur Bilanz Stand 31.12.2022: | 44.741.778 Euro. |
| Unter Berücksichtigung der erwarteten Jahresgewinne / -verluste der Haushalte bis einschließlich 2025 wird unter dem Vorbehalt der |
|
| Jahresprüfungen ein Eigenkapital von | 60.478.597 Euro |
| erwartet. | |
Die Haushaltsplanungen 2025 sehen
| für das Jahr 2026 einen Jahresüberschuss in Höhe von | 479.764 Euro |
| für das Jahr 2027 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von | - 132.842 Euro |
| für das Jahr 2028 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von | - 472.496 Euro |
vor.
§ 8 Leistungszahlungen
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:
1. für Leistungsstufen 3.000 Euro,
2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen 10.000 Euro.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 26.02.2025, Az. 4.1-03-25-400, erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft im Rathaus, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Zimmer A16, gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 21.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 öffentlich aus.