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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 13/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler Geschäftszeichen: EG-464-22

Bekanntmachung

Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesautobahnverwaltung) hat beantragt, sie als Eigentümerin der folgenden bisher nicht gebuchten Grundstücke in das Grundbuch einzutragen:

Gemarkung Eckendorf

Flur 11 Flurstück 66/2 A61; Verkehrsfläche, 185 qm

Flur 16 Flurstück 16/1 A61; Verkehrsfläche, 325 qm

Flur 16 Flurstück 17/1 A61; Verkehrsfläche, 365 qm

Flur 16 Flurstück 19/1 A61; Verkehrsfläche, 233 qm

Flur 16 Flurstück 21/1 A61; Verkehrsfläche, 100 qm

Gemarkung Vettelhoven

Flur 1 Flurstück 61/1 A61; Verkehrsfläche, 1642 qm

Flur 1 Flurstück 63/1 A61; Verkehrsfläche, 588 qm

Flur 1 Flurstück 68/1 A61; Verkehrsfläche, 81 qm

Flur 1 Flurstück 68/2 A61; Verkehrsfläche, 37 qm

Flur 1 Flurstück 68/3 A61; Verkehrsfläche, 89 qm

Flur 1 Flurstück 70/8 A61; Verkehrsfläche, 1 qm

Flur 1 Flurstück 70/9 A61; Verkehrsfläche, 781 qm

Flur 1 Flurstück 74/1 A61; Verkehrsfläche, 129 qm

Flur 1 Flurstück 74/2 A61; Verkehrsfläche, 163 qm

Flur 1 Flurstück 74/3 A61; Verkehrsfläche, 123 qm

Flur 1 Flurstück 77/1 A61; Verkehrsfläche, 27 qm

Flur 1 Flurstück 77/2 A61; Verkehrsfläche, 1 qm

Flur 1 Flurstück 77/3 A61; Verkehrsfläche, 780 qm

Flur 1 Flurstück 78/1 A61; Verkehrsfläche, 113 qm

Flur 1 Flurstück 81/1 A61; Verkehrsfläche, 81 qm

Flur 3 Flurstück 28/1 A61; Verkehrsfläche, 310 qm

Flur 3 Flurstück 28/2 A61; Verkehrsfläche, 112 qm

Flur 3 Flurstück 28/3 A61; Verkehrsfläche, 234 qm

Flur 3 Flurstück 30/4 A61; Verkehrsfläche, 2085 qm

Flur 3 Flurstück 32/1 A61; Verkehrsfläche, 73 qm

Flur 3 Flurstück 33/1 A61; Verkehrsfläche, 39 qm

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags hat sich die Bundesrepublik Deutschland (Bundesautobahnverwaltung) auf das Liegenschaftskataster berufen, in dem die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) als Besitzerin aufgeführt ist. Das Eigentum ist gemäß § 6 Bundesfernstraßengesetz auf die Antragstellerin übergegangen. Bei den Grundstücken handelt es sich um zusammenhängende Flächen Straße/Straßenbegleitgrün.

Alle Personen, die Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlegung geltend machen können oder die beschränkte dingliche Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigentumsbeschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche

innerhalb eines Monats

seit Aushang dieser Bekanntmachung beim Grundbuchamt anzumelden. Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder vom Eigentümer anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblatts zur Eintragung gelangen sollen.

Nach Ablauf der Frist wird das Grundbuchblatt sonst ohne Berücksichtigung etwa bestehender Rechte angelegt werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 17.02.2025
(Kirstein)
Rechtspflegerin