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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 14/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Lantershofen, Blatt 759,

Flur 6, Nr. 103, Acker, auf der Höhe, 6.631 m²,

Flur 6, Nr. 92, Acker, Im Kreuzenfeld, 18.274 m²,

Grundbuch von Ahrweiler, Blatt 7024,

Flur 41 Nr. 41, Ackerland, Auf der Rass, 833 m².

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.