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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 16/2024
Aktuelles KANN
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21 Teilnehmende sind fit im Betreuungsrecht

An vier Abenden führte das Grundlagenseminar ins Thema Betreuung ein.

Vierteilige Schulung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

BAD NEUENAHR-AHRWEILER. Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2024 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Und es kamen 21 Betreuer und Vorsorgebevollmächtige, darunter viele, die eigene Angehörige betreuen. Am ersten Abend thematisierten Daniela Boy vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform. Am zweiten Abend sprach Daniela Boy über die „Vermögenssorge“. Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht, thematisierte Daniela Boy am Abend „Gesundheitssorge“. Am vierten Abend nahm Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick und erläuterte u.a. die gerichtliche Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim.

Der nächste vierteilige „Grundkurs Betreuungsrecht“ ab dem 3. September 2024 wird auch online angeboten. Wer sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich ebenfalls in Verbindung setzen mit: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (Telefon: 02641 / 201278, www.skfm-ahrweiler.de) oder Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. (Telefon: 02641 / 9506320, E-Mail: info@btv-rar.de).