Rechtsanwalt David Schnöger stellte sich allen Fragen aus dem Auditorium und konnte die ein oder andere Sorge nehmen.
BAD NEUENAHR-AHRWEILER. „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ Eine wichtige Frage, denn es geht um die rechtliche Vertretung, z.B. in medizinischen, finanziellen oder behördlichen Dingen. 22 Personen folgten den Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM – Katholischen Verein für soziale Dienste, in der Katholischen Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zu Beginn stellte Ralph Seeger die Aufgaben des Betreuungsvereins vor, während Rechtsanwalt David Schnöger rechtliche Informationen zur Vorsorgevollmacht gab. Im nächsten Teil ging Ralph Seeger auf das Thema Betreuungsverfügung und Betreuungsrechtsreform ein. Außerdem wurde erklärt, wie man eine rechtliche Vertretung für den Notfall bestimmt und wie diese vom Amtsgericht zum potenziellen Betreuer bestellt wird. Unterstützung erfahren diese ehrenamtlichen Betreuer durch die Betreuungsvereine. Die Zuhörer dankten David Schnöger und Ralph Seeger für ihre klare Präsentation teilweise schwieriger Sachverhalte.
Zum Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche Betreuer:innen und Vorsorgebevollmächtigte“ mit Ralph Seeger am Dienstag, 7. Mai, von 18 bis 20 Uhr in der FBS, Weststraße 6, kann man sich schon jetzt anmelden. Wer sich außerdem für eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung interessiert oder selbst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen will, sollte sich in Verbindung setzen mit: SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., E-Mail an info@skfm-ahrweiler.de oder telefonisch unter 02641 / 201278. Weitere Informationen unter www.skfm-ahrweiler.de.