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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 17/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft

Abbildung 1: Geltungsbereich der 40. Flächennutzungsplanänderung Auszug aus der Katasterkarte o.M.

Abbildung 2: 40. Änderung des Flächennutzungsplans, o.M.

40. Änderung des Flächennutzungsplans,

Teilbereich Gelsdorf;

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat mit Schreiben vom 01.03.2024, Az.: 1.41-219-4, die 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grafschaft gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.

Der Geltungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Planskizze ersichtlich.

Die genehmigte Planänderung kann mit sämtlichen Bestandteilen ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1. OG, 53501 Grafschaft-Ringen, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden und über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Auf die Bestimmungen des § 215 BauGB wird verwiesen. Hiernach werden unbeachtlich

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Gemeindeverwaltung Grafschaft
Grafschaft-Ringen, den 18.04.2024
Achim Juchem, Bürgermeister