Gewässerrandstreifen bei der Gewässerschau 2022
Zu Beginn der Starkregensaison bittet die Gemeindeverwaltung wieder alle Gewässeranlieger an allen Bächen und wasserführenden Gräben (Gewässern 3. Ordnung) der Gemeinde Grafschaft um Achtsamkeit.
In den überflutungsgefährdeten Flächen entlang des Baches dürfen im 10-Meter-Bereich weder bauliche Anlagen stehen noch bewegliche Objekte abgestellt oder gelagert werden.
Hierbei wird besonders auf folgende Gefahrenquellen entlang des Baches und der Wegeseitengräben hingewiesen, die die Durchlässe verstopfen und das Wasser an Gefahrenpunkten aufstauen können:
| - | Baumaterialien |
| - | Brennholz und andere Holzlagerungen, Grünschnittablagerungen, Komposter oder Strohballen |
| - | provisorische Hütten, Gartengerätehäuser und Ähnliches |
| - | Sitzgarnituren (z.B. Gartenstühle oder Bierzeltgarnituren) |
| - | nicht genehmigte Befestigungen am Bach z.B. Mauern oder Leitplankenbefestigungen, Dammbauten, Brücken etc. |
| - | sonstige aufschwemmbare Gegenstände (Anhänger, Blumentöpfe, Spielgeräte etc.) |
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Anlieger um Beseitigung der potenziellen Gefahrenquellen entlang des Baches und setzt dabei auf die Übernahme von Eigenverantwortung gegenüber ihren Unterliegern.
Der Schutz vor Überflutung bzw. Überflutungsschäden ist nicht nur eine gemeindliche, sondern auch eine gemeinschaftliche Aufgabe. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass gemeinsam alle Gefahrenstellen beseitigt bzw. vermieden werden.
Bei Rückfragen zum Thema Starkregenvorsorge und Gefahrenstellen in überflutungsgefährdeten Flächen kann sich an die zuständigen Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Herrn Jörg Ulrich (02641/8007-21) oder Frau Karen Meyer (02641 / 8007-26) gewendet werden. Informationen befinden sich auch auf der Gemeindehomepage www.gemeinde-grafschaft.de bzw. auf der Starkregenhomepage www.hochwasser-grafschaft.de