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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 18/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung  

Abbildung 1: Übersichtsplan 54. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Auszug aus der Katasterkarte o.M.

Abbildung 2: Geltungsbereich der 54. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Auszug aus der Planzeichnung, o.M.

Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
54. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Leimersdorf sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“;
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Leimersdorf sowie zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.

Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Hierfür erfolgt die Ausweisung eines Sondergebietes Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich und südlich der L 79 zwischen den Orten Niederich und Leimersdorf auf den Flächen der ehemaligen Tongrube Leimersdorf.

Das Plangebiet nördlich und südlich der L 79 in der Gemarkung Leimersdorf, Flur 6, 7 und 11 hat eine Größe von etwa 13 ha.

Die genaue Lage und Abgrenzung der Geltungsbereiche des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können den beiliegenden Abbildungen 1 und 2 entnommen werden.

Die 54. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Gemarkung Leimersdorf werden samt Begründung in der Zeit vom

13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024

während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen.

Öffentlich ausliegen werden die Unterlagen der 54. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ bestehend aus:

  • Entwurfszeichnung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans
  • Begründung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans
  • Entwurfszeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Textliche Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“
  • Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“
  • Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und artenschutzrechtlicher Potentialanalyse
  • Landesplanerische Stellungnahme
  • Fachgutachten:

Entwässerungsgutachten, Sonnwinn Photovoltaik, Marco Wilke, Mathias Röper

Blendgutachten, Obst & Hamm GmbH vom 02.01.2014

Untersuchung der klimaökologischen Wirkung einer PV-Freiflächenanlage, INKEK GmbH 26.01.2024

  • sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der SGD Nord – Regionalstelle Gewerbeaufsicht, der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE), des Landesamtes für Geologie und Bergbau, der SGD Nord, der Kreisverwaltung Ahrweiler, des LBM Cochem und dem Ortsbeirat Ringen

SGD Nord – Regionalstelle Gewerbeaufsicht weist in den Stellungnahmen vom 21.06.2023 auf eine mögliche Blendwirkung und Aufhellung hin.

Das Landesamt für Geologie und Bergbau weist in seiner Stellungnahme vom 31.07.2023 daraufhin, dass das Bodensetzungen und Sackungen im Bereich des geplante Sondergebietes Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht auszuschließen sind.

Die SGD Nord weist in ihrer Stellungnahme vom 14.07.2023 daraufhin, dass das anfallende Niederschlagswasser grundsätzlich gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes (LWG) zu beseitigen ist. Im Zuge der Bauleitplanung ist näher darzulegen, ob es auf Grund der vorhandenen Tonabdichtung sowie Drainageschicht zu Einschränkungen bei der vorgesehenen breitflächigen Versickerung kommen kann und inwiefern die Entwässerung des Niederschlagswassers in diesem Fall erfolgt.

Weiterhin weist die SGD-Nord auf eine kartierte Altablagerung im Bereich des Nordfeldes hin.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler verweist in ihrer Stellungnahme vom 24.07.2023 zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf die landesplanerische Stellungnahme und dass für die Erstellung des Bebauungsplans folgende naturschutzrechtlichen Daten zu erheben sind:

- Fachbeitrag Arten- und Naturschutz

- Grünlandkartierung

- Untersuchung der Pufferzonen zum Gewässer und dessen Ufer

Zudem weist die Untere Naturschutzbehörde daraufhin, dass aus den Jahren 2019 und 2020 drei Artensichtungen des Gartenschläfers (Eliomys quercinus) bekannt sind.

LBM Cochem

Der LBM bittet um detaillierte Informationen zur Regenrückhaltung und künftigen Entwässerung weist in seiner Stellungnahme vom 08.08.2023 auf eine mögliche Blendgefahr hin.

Der Ortsbeirat Leimersdorf begrüßt mit Datum vom 18.07.2023 das Vorhaben zur Gewinnung weiterer regenerativer Energien.

Zur Verbesserung des Landschaftsbildes regt der Ortsbeirat die Bauverbortszone gemäß Landesstraßengesetz mit niedrigwurzelnden Sträuchern und Hecken zu bepflanzen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) sowie Herr Thomas Hergarten (Tel.: 02641/8007-94, E-Mail: thomas.hergarten@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.

Die Verfahrensunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de, unter der Rubrik „Aktuelles / Beteiligungsverfahren“ sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes, www.geoportal.rlp.de, eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung.

Gemeindeverwaltung Grafschaft
Grafschaft-Ringen, den 29.04.2024
Achim Juchem, Bürgermeister