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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 18/2025
Wirtschafts-Info
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Grafschafter Rat befasst sich erneut mit Windenergie

Investor plant 285 Meter hohe Anlage an der Landesgrenze bei Eckendorf

GRAFSCHAFT. TW. Im Grafschafter Gemeinderat wird einmal mehr das Thema einer Windenergieanlage, also eines Windrades, aufschlagen. Ein Investor plant eine solche Anlage mit einer Nabenhöhe von 199 Metern und einer Gesamtlänge der Rotorenblätter von 172 Metern auf einem Grundstück nahe Eckendorf, dass rechtlich aber noch zum Ortsbezirk Gelsdorf gehört. In Summe wäre ein solches Windrad neuester Generation dann rund 285 Meter hoch. Das entspricht in etwa auch den Anlagen, die ein weiterer Investor beabsichtigt, im Bölinger Wald zu bauen.

Nun hat die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD) im Rahmen der Behördenbeteiligung die Gemeinde Grafschaft um die Erteilung des Einvernehmens für die Errichtung der Anlage ersucht. Dieses wird der Rat in seiner nächsten Sitzung am 6. Mai sehr wahrscheinlich nicht erteilen. Dass es erneut zu einer Anfrage für ein Windrad in der Gemeinde Grafschaft kommt, hatte im Ringener Rathaus für einige Verwunderung gesorgt. Denn Politik und Verwaltung in der Grafschaft waren eigentlich davon ausgegangen, dass Windräder in einem Bereich von einem Zwölf-Kilometern-Radius rund um das als militärische Verteidigungsanlage zählende Fraunhofer-Institut in Wachtberg-Berkum grundsätzlich keine Genehmigung mehr erhalten. Teilanlagen des Berkumer Instituts sind im benachbarten Werthhoven installiert, von dort aus gemessen liegt die komplette Gemeinde Grafschaft innerhalb des genannten Radius von zwölf Kilometern. Die Bundeswehr plädiert sogar für einen Umkreis von 20 Kilometern rund um das in Berkum angesiedelte Weltraumradar Tira, im dem keine Windenergieanlagen entstehen sollen. Die Schutzzone der militärischen Anlagen der Bundeswehr in Gelsdorf selbst, wo die Boeselager-Kaserne im Industriegebiet platziert ist, tangieren die neue geplante Fläche nicht. Diese liegt unweit des Meckenheimer Kreuzes unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen auf einer Ackerfläche eines Gelsdorfer Landwirts, der für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung stand.

Dass es zu keiner generellen Ablehnung der Voranfrage zum Bau des Windrades seitens der SGD Nord kam, begründet diese damit, dass es rund um das Fraunhofer-Institut lediglich eine rechtlich verbindliche Bauverbotszone von Windrädern von vier Kilometern gebe. Über diese Zone hinaus müsse für jede beantragte Anlage eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, bei der es auf den Standort und die Höhe der Windenergieanlage ankommt. Das Fraunhofer-Institut selbst prüft bei jeder Anlage, ob es zu relevanten Signalstörungen für das Radar kommen kann. Dies scheint aus der Sicht des Investors nicht gegeben, muss dieser seinem Antrag doch ein entsprechendes Gutachten beizufügen.

Die Grafschafter Verwaltung wird eine mögliche Ablehnung des Einvernehmens mit den Maßen der geplanten Anlage begründen. „Es ist von einer deutlichen Sichtbarkeit auszugehen“, heißt es in der Beschlussvorlage.