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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 2/2024
Aktuelles
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Patientenverfügung aus medizinischer Sicht

Ralph Seeger, Dr. Eckehardt Louen und Rechtsanwalt David Schnöger (v.l.) vertieften das Thema aus verschiedenen Perspektiven.

Jurist, Mediziner und Betreuungsvereine informierten in Bad Neuenahr-Ahrweiler

BAD NEUENAHR-AHRWEILER. Insgesamt 52 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zur Infoveranstaltung „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“, zu der die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) – jüngst ins Evangelischen Gemeindehauses Bad Neuenahr eingeladen hatten. Neben Ralph Seeger vom SKFM gaben Rechtsanwalt David Schnöger und Mediziner Dr. Eckehardt Louen wertvolle Tipps.

Gleich zur Eröffnung stellte Ralph Seeger die Arbeit der beiden Betreuungsvereine vor und unterstrich die Wichtigkeit einer Patientenverfügung. Denn, ob Jung ob Alt, kann jeden ein Unfall, eine Krankheit treffen, sodass andere für einen entscheiden müssen. Dann erläuterte Rechtsanwalt David Schnöger, welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Patientenverfügung entsprechen sollte und gab Infos zum Anfang des Jahres in Kraft getretenem Ehegattenvertretungsrecht. Wichtig für die Zuhörer war zu erfahren, dass mit diesem Vertretungsrecht keinesfalls eine umfassende rechtliche Vertretung sichergestellt ist. „Das Ehegattenvertretungsrecht“, so Schnöger, „reicht nicht aus, wenn man seine Sachen selbst nicht mehr regeln kann.“ Mit Verweis auf das BGH-Urteil von 2016 richtete Rechtsanwalt Schnöger dann sein Augenmerk auf die „Verbindlichkeit von Patientenverfügungen“, dass also Patientenverfügungen konkret jene Krankheitssituationen benennen, für die die Behandlungswünsche gelten sollen. David Schnöger: „Je differenzierte Sie die Situation beschreiben, desto besser.“

Im Anschluss konnte der Mediziner Dr. Eckehardt Louen von seinen Erfahrungen im Umgang mit sterbenskranken Menschen berichten. In diesem Zusammenhang stellte er die neu im Kreis Ahrweiler eingerichtete „Spezialisierte ambulanten Palliativversorgung (SAPV)“ vor, die eine palliative Versorgung im ambulanten Setting mit Fachpflegern und ärztlicher wie medikamentöser Versorgung sicherstellt.

Zum Schluss gab Ralph Seeger praktische Tipps zum Erstellen einer Patientenverfügung, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Veranstaltung mit vielen Informationen und Anregungen verlassen konnten. Weitere Informationen zu dem Thema geben die beiden Betreuungsvereine: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (www.skfm-ahrweiler.de) und Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. (www.betreuungsverein-ahrweiler.de)