der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Grafschaft für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bad Neuenahr gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 26.05.2023 zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Bürgerbüro, öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.