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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 20/2025
Vereine und Verbände
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Das Warten auf erste Urteile zur Grundsteuerreform

In der Grafschaft wird erst einmal nicht zwischen Grundstücksformen differenziert

GRAFSCHAFT. TW. Überall das gleiche Bild: der Bund hat eine Grundsteuerreform beschließen müssen, das Land Rheinland-Pfalz hat die Möglichkeit zur Differenzierung verschiedener Grundstückarten beschlossen und die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Dazu drängt die Zeit, denn die Steuersätze für das laufende Jahr müssen bis Ende Juni verkündet werden. In der Grafschaft wird erst einmal abgewartet. Soll heißen: jetzt neue Hebesätze beschließen, dabei zwischen Wohnbebauung, Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstücken differenzieren, dann 5.000 neue Bescheide verschicken und das Beschlossene nach zu erwartenden Klagen noch einmal ändern und neue Bescheide versenden, das will die Politik sich selbst und der Verwaltung zunächst einmal nicht antun. Einen entsprechenden Antrag der Grafschafter Sozialdemokraten lehnte der Gemeinderat mehrheitlich ab. Die SPD hatte dabei die Beibehaltung der Steuersätze, aber eine Differenzierung der Hebesätze gefordert. Ziel der Fraktion ist es privat genutzte Grundstücke nicht stärker zu besteuern, als dies vor der Reform der Fall war. Hier haben die Sozialdemokraten die Rückendeckung aller Fraktionen im Gemeinderat, nur bei der Umsetzung gibt es verschiedene Meinungen.

Mit Gewalt habe der Rat in der Vergangenheit versucht, Steuererhöhungen zu vermeiden, machte Bürgermeister Achim Juchem (CDU) deutlich. Die als „reiche Gemeinde“ geltende Grafschaft blieb unter den vom Land vorgegebenen Nivellierungssätzen, da sie dank hoher Gewerbesteuereinnahmen handlungsfähig ist, ohne große Kredite aufnehmen zu müssen. So verzichtet die Gemeinde auf rund 600.000 Euro Steuereinnahmen. Bleiben nun die Hebesätze unverändert, steige die Belastung für Hauseigentümer und Mieter aber um 33 Prozent, während sich die Einnahmen aus Gewerbegrundstücken mehr als halbierten, rechnete der SPD-Fraktionsvorsitzende Hubert Münch vor. Daher wolle die SPD den vom Land eröffneten Weg der Differenzierung nutzen. Der Vorschlag würde der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen, so Münch. Ingo Derz (FWG) sieht es ähnlich, beiden Politikern ist das Risiko von Klagen aufgrund von Ungleichbehandlungen klar.

Mit der Ausgleichsmöglichkeit wälze das Land die Probleme mit den Ungerechtigkeiten der Reform auf die Kommunen ab, meinte Roland Schaaf (CDU). Schaaf fragte aber auch, ob eine Differenzierung aktuell der richtige Schritt sei. Denn die Haushaltsprognosen für die kommenden Jahre könnten dazu führen, dass die Gemeinde Grafschaft nicht um Steuererhöhungen herumkommt. Zumindest für den Haushalt 2026 wolle die CDU erst einmal Klarheit haben. Schon fürs laufende Jahr habe die Politik viele Anstrengungen unternehmen müssen, um zu einem ausgeglichenen Haushalt zu gelangen. Die Tendenz geht in Richtung „abwarten“, auch bei den Grünen und der FDP, wie Sabrina von Boguszewski und Martin Göddertz verdeutlichten. Letztlich ist das Ziel im Grafschafter Rat unisono das gleiche, oder wie es der Bürgermeister Juchem ausdrückte: „Wir wollen Hausbesitzern nicht mehr abnehmen, da hat außer der Kommunalaufsicht niemand etwas dagegen.“ Juchem würde gerne erste Urteile zur Grundsteuerreform aus den Ländern abwarten, mehrheitlich folgte der Rat und lehnte den SPD-Antrag ab. Damit ist auch ein Nachtragshaushalt zur jetzigen Zeit vom Tisch.