Offizielle Spendenübergabe und Austausch auf der BUND-Landesdelegiertenversammlung in Bad Kreuznach (rechts im Bild drei Delegierte aus Ahrweiler und links fünf Delegierte aus der Rhein-Pfalz).
BUND Ahrweiler bedankte sich auf BUND-Landesdelegiertenversammlung bei Kreisgruppe Rhein-Pfalz
KREIS AHRWEILER / BAD KREUZNACH. Nach einer dreijährigen Corona-Pause stand Anfang Mai endlich mal wieder eine nicht-digitale Landesdelegiertenversammlung des BUND Rheinland-Pfalz an, zu der sechs Delegierte (drei Männer und drei Frauen) plus ein Ersatzdelegierter aus dem Kreis Ahrweiler anreisten. Neben einer starken und ermutigenden Rede von Staatssekretär Erwin Manz zum diesjährigen Jubiläum 50 Jahre BUND Rheinland-Pfalz und gleich drei wichtigen inhaltlichen Anträgen, die im Laufe des Tages diskutiert und abgestimmt wurden, nutzten alle Delegierten ausgiebig die Möglichkeit, sich persönlich zu sehen und auszutauschen. Die Delegation der Kreisgruppe Ahrweiler freute sich besonders über die Chance, sich persönlich bei der Kreisgruppe Rhein-Pfalz und ihrem Vorsitzenden Rolf Götz zu bedanken. Simon Lang, Schatzmeister im BUND Ahrweiler, verband den Dank für die großzügige Spende von 2.000 Euro mit einem kurzen Sachstand zur A1: „Wir sind als Kreisgruppe seit unserer Gründung 1980 im Widerstand gegen das Autobahnprojekt der A1 durch die Eifel, immer wieder wurden gemeinsam mit dem Landesverband Stellungnahmen erarbeitet und Gutachten erstellt, zuletzt im Dezember 2022 gegen den Neubau bei Kelberg. Wir sammeln seit vielen Jahren gesondert Spenden für eine mögliche Klage gegen diesen Neubau, der trotz der - seit der Flutkatastrophe klarer denn je - erkennbaren Probleme bei der Entwässerung und der weiteren Zerstörung von großen Waldflächen vorangetrieben wird.“ „Wir werden gemäß unseren zahlreichen kritischen Stellungnahmen und der zuletzt im Juli 2022 verabschiedeten Resolution notfalls auch gegen den Bau der A1 klagen,“ bekräftigt Stefani Jürries, kommissarische Vorsitzende der Kreisgruppe Ahrweiler und zitiert die Landesvorsitzende Sabine Yacoub: „Die erneut praktisch unverändert vorgelegten Pläne können keine Planrechtfertigung nachweisen. Ein etwaiger Planfeststellungbeschluss auf dieser fehlerhaften Basis hätte solche Abwägungsdefizite, dass er juristisch in Gänze angreifbar wäre.“