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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 22/2024
Aktuelles
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Workshop Erstellung einer Vorsorgevollmacht

Zum Abschluss erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dem Thema weitere Infomaterialen.

13 Teilnehmende machten sich fit in Bad Neuenahr-Ahrweiler

BAD NEUENAHR-AHRWEILER. Zum „Workshop Erstellung einer Vorsorgevollmacht“ hatte der SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. Mitte Mai in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr eingeladen, und 13 Teilnehmer kamen ins Seminar von Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM, der allgemeine Infos zur rechtlichen Vertretung gab und Unterschiede von Ehegattenvertretung, Betreuung und Vorsorgevollmacht darstellte. Ebenso erklärte er anhand der Vorlage des Bundesministeriums der Justiz die Inhalte einer Vorsorgevollmacht. Dann informierte Ralph Seeger, in welchen Fällen Genehmigungen durch das Betreuungsgericht notwendig sind: „Diese Genehmigungen müssen auch für Vorsorgebevollmächtigte eingeholt werden, wenn z.B. ein Bettgitter vor einem Fall schützen soll. Denn es handelt sich dabei um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Demenz kann eine ärztliche Zwangsmaßnahme notwendig werden. Auch diese bedarf einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung.“ Auch wurde besprochen, wann die öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht notwendig ist. Weitere Infos zu Veranstaltungen des SKFM unter www.skfm-ahrweiler.de.