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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 23/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Übersichtsplan, o.M.

Änderungsbereich 1

Änderungsbereich 2

Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;

58. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich Holzweiler gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

2. Öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Zu 1.

Der Rat der Gemeinde Grafschaft hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 58. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich Holzweiler im vereinfachten Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB gefasst.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von folgenden Verfahrensschritten abgesehen wird:

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von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB,

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von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB,

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von der Angabe gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind sowie

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von der zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB.

-

Die Vorschriften zum Monitoring gem. § 4c BauGB sind ebenfalls nicht anzuwenden.

Hintergrund der Flächennutzungsplanänderung ist ein Gemarkungstausch zwischen der Ortsgemeinde Altenahr sowie Grafschaft-Holzweiler.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Holzweiler, an der Gemeindegrenze zu Dernau.

Änderungsbereich 1 umfasst die Flächen, die an die Ortsgemeinde Dernau abgegeben wurden. Diese Flächen sind nicht mehr Teil des Gemeindegebiets Grafschaft und sind im Flächennutzungsplan somit zu streichen.

Änderungsbereich 2 umfasst die Flächen, die neu in das Gemeindegebiet Grafschaft und die Gemarkung Holzweiler integriert wurden. Durch die 58. Änderung des Flächennutzungsplans werden die bisherigen Darstellungen der Verbandsgemeinde Altenahr als Fläche für die Landwirtshaft und Fläche für Wald beibehalten.

Die genaue Lage und die Abgrenzung der Geltungsbereiche können den beigefügten Abbildungen entnommen werden.

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss bekannt gegeben.

Zu 2.:

Die 58. Änderung des Flächennutzungsplans wird nebst Begründung in der Zeit vom

12.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025

auf der Homepage der Gemeinde Grafschaft, www.gemeinde-grafschaft.de unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren“ veröffentlicht.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de und die 58. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 1. OG, Altbau in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu bieten, hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) und Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/800792, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.

Während der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Außerdem können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per Mail an die o.g. Ansprechpartner übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg z.B. postalisch übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gem. § 13 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.

Gemeindeverwaltung Grafschaft
Grafschaft-Ringen, den 28.05.2025
Achim Juchem, Bürgermeister