Für das Haushaltsjahr 2023 stellt die Gemeinde Grafschaft den 1. Nachtragshaushalt auf. Nach § 97 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz hat der Entwurf der (1.) Nachtragshaushaltssatzung mit dem (1.) Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung den Einwohnern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stehen, um Vorschläge hierzu einreichen zu können. Am 22.06.2023 werden dem Gemeinderat die Unterlagen zum 1. Nachtragshaushaltsentwurf 2023 vorgestellt.
Vorschläge zum Entwurf können die Einwohner bei der Gemeindeverwaltung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 23.06.2023 einreichen. Diese werden bei den Haushaltssitzungen den Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Die Entwürfe zur 1. Nachtragshaushaltssatzung, zum 1. Nachtragshaushaltsplan sowie dessen Anlagen liegen auch zur Einsichtnahme in der Zeit vom 23.06.2023 bis einschließlich 06.07.2023 während den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Zimmer A15, öffentlich aus. Weitere Auskünfte erteilt Herr Schneider, Sachgebietsgruppenleiter Finanzen. Eine Terminabstimmung vor Einsichtnahme wird empfohlen und kann über die Rufnummer 02641/8007-44 vereinbart werden.