54. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Leimersdorf sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“;
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Leimersdorf sowie zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Hierfür erfolgt die Ausweisung eines Sondergebietes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ nördlich und südlich der L 79 zwischen den Orten Niederich und Leimersdorf auf den Flächen der ehemaligen Tongrube Leimersdorf. Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 13 ha.
Die genaue Lage und die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können den beiliegenden Abbildungen entnommen werden.
Die 54. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Gemarkung Leimersdorf, werden samt Begründung in der Zeit vom
23.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023
in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung / Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu bieten, hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.
Als Ansprechpartner steht Ihnen hier Herr Klaus Becker (Tel.: 02641 / 8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Die vorhabenbezogenen Bebauungs- und Flächennutzungsplanunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.
Abbildungen: Geltungsbereich der 54. Flächennutzungsplanänderung und des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“
Übersichtsplan, o.M.