Geltungsbereich der 55. Flächennutzungsplanänderung und des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Übersichtsplan, o.M.
Auszug aus der Katasterkarte, o.M. Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“;
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Hierfür erfolgt die Ausweisung eines Sondergebietes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ nördlich der L 83 im Ortsteil Ringen auf den Flächen der ehemaligen Tongrube Ringen.
Das Plangebiet nördlich der L 83 in der Gemarkung Ringen, Flur 8 und 9, hat eine Größe von etwa 6 ha.
Die genaue Lage und die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können den beiliegenden Abbildungen entnommen werden.
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Gemarkung Ringen, werden samt Begründung in der Zeit vom
30.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023
in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu bieten, hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.
Als Ansprechpartner steht Ihnen hier Herr Klaus Becker (Tel.: 02641 / 8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Die vorhabenbezogenen Bebauungs- und Flächennutzungsplanunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.