Die Gemeinde Grafschaft sucht nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 13.11.2023 für den Schiedsamtsbezirk Grafschaft eine Stellvertretende Schiedsperson (m/w/d).
Nach § 4 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz (SchO) muss eine Schiedsperson nach Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden,
Zur Schiedsperson soll weiter nicht ernannt werden, wer
Auf Vorschlag des Gemeinderates wird die Schiedsperson vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes als Ehrenbeamter des Landes ernannt. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.
Allgemeine Informationen zur Schiedsamtstätigkeit gibt es auch im Internet unter www.schiedsamt.de und https://agaw.justiz.rlp.de/de/service-informationen/schiedsamt/
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die uns zur Vorbereitung der Wahl durch den Gemeinderat bitte bis zum Montag, 10.07.2023, vorliegen sollte.
Im Internetangebot der Gemeindeverwaltung finden Sie einen Personalbogen nach amtlichem Muster, der einer Bewerbung beizufügen ist. Wünschen Sie, diesen auf dem Postweg zugesandt zu bekommen, oder haben weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an Herrn Krupp, Telefon 02641-800715, Mail sebastian.krupp@gemeinde-grafschaft.de