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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 25/2023
Gemeindeverwaltung
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Stellvertretende Schiedsperson gesucht!

Die Gemeinde Grafschaft sucht nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 13.11.2023 für den Schiedsamtsbezirk Grafschaft eine Stellvertretende Schiedsperson (m/w/d).

Nach § 4 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz (SchO) muss eine Schiedsperson nach Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden,

  • wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, beschränkt ist,
  • wer das Amt eines Staatsanwalts ausübt oder zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist,
  • wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
  • wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
  • wer zu einer der in Nummer 3 oder 4 genannten Personen in einem Dienst- oder ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht.

Zur Schiedsperson soll weiter nicht ernannt werden, wer

  • das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
  • seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat.

Auf Vorschlag des Gemeinderates wird die Schiedsperson vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes als Ehrenbeamter des Landes ernannt. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.

Allgemeine Informationen zur Schiedsamtstätigkeit gibt es auch im Internet unter www.schiedsamt.de und https://agaw.justiz.rlp.de/de/service-informationen/schiedsamt/

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die uns zur Vorbereitung der Wahl durch den Gemeinderat bitte bis zum Montag, 10.07.2023, vorliegen sollte.

Im Internetangebot der Gemeindeverwaltung finden Sie einen Personalbogen nach amtlichem Muster, der einer Bewerbung beizufügen ist. Wünschen Sie, diesen auf dem Postweg zugesandt zu bekommen, oder haben weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an Herrn Krupp, Telefon 02641-800715, Mail sebastian.krupp@gemeinde-grafschaft.de