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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 27/2023
Mitteilung anderer Behörden
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Dt. Rentenversicherung Rheinland-Pfalz informiert

Neue Werte in der Rentenversicherung:

--> Höhere Renten

--> Hinterbliebene können mehr hinzuverdienen

--> Höhere Pfändungsfreibeträge

Zum 1. Juli ändern sich einige Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Renten steigen

Rentnerinnen und Rentner können sich über eine deutliche Erhöhung ihrer Rente freuen. 4,39 Prozent mehr Rente gibt es ab 1. Juli.

Mehr hinzuverdienen zur Hinterbliebenenrente

Gleichzeitig steigen die Freibeträge für eigenes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten ab Juli auf monatlich 992 Euro (bisher 950 Euro). Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhen sie sich um 210 Euro. Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner/innen können also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies auf die Hinterbliebenenrente auswirkt.

Waisen können zu ihrer Waisenrente unbegrenzt hinzuverdienen.

Höhere Pfändungsfreigrenze

Ab 1. Juli erhöht sich auch die Pfändungsfreigrenze: Pfändbare Beträge bei Rentnerinnen und Rentnern dürfen dann erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.409 Euro (vorher 1.340 Euro) einbehalten werden.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de