„Wir müssen draußen bleiben!“
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung nochmals darauf hin, dass das Mitbringen von Hunden auf den Friedhöfen nicht gestattet ist. Gemäß unserer Friedhofssatzung stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann.
Eine Ausnahme bilden hier lediglich Blindenhunde, die selbstverständlich mitgeführt werden dürfen.
Für alle anderen Hunde gilt aber: „Wir müssen draußen bleiben.“
Die Gemeindeverwaltung appelliert an die Einsicht der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer.